GESELLSCHAFTS- UND WIRTSCHAFTSRECHT

Unternehmer haben eine ganze Schrankwand voller wirtschaftsrechtlicher Regeln, Vorschriften, Normen, Verordnungen und Gesetzen zu beachten - ob mit oder ohne ausdrückliches Compliance-Management.

Beginnend bei der Existenzgründung, endend mit Liquidation oder Insolvenz, angefangen beim europäischen und nationalen Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrecht, bis hin zum Handels- und Gesellschaftsrecht, zum Wettbewerbs- und Urheberrecht und zum gewerblichen Rechtsschutz von Patenten und ähnlichen Schutzrechten: Unternehmen kommen bei Ihrer wirtschaftlichen Betätigung ständig in Kontakt mit rechtlich relevanten Sachverhalten, Fragen und auch Problemen.

Wir sind im Wirtschaftsrecht auf dem Stand der Zeit und bieten Beratung und Vertretung in nahezu allen seinen Teilgebieten. Dort wo wir nicht selbst tätig werden, vermitteln wir qualifizierte Beratung zu Kollegen, die - etwa bei Spezialfragen oder Fällen mit Auslandsbezug - über mehr Kenntnisse oder besondere Erfahrungen verfügen.

WIE WIR ARBEITEN: GENAU, KLAR, DEUTLICH

Sachverhalte, die Wirtschaft und Unternehmer beschäftigen, sind oftmals umfangreich und komplex. Umso wichtiger ist es, genau, strukturiert und routiniert zu arbeiten und dabei Sachverhalt und Rechtslage klar festzustellen und deutlich und überzeugend zu argumentieren.

FALLSTUDIE: DOCH KEINE URHEBERRECHTSVERLETZUNG

Die Befassung mit gewerblichen Schutzrechten zum Beispiel aus Patenten, Marken und dem Urheberrecht galt früher als praxisferne Spezialmaterie. Im Zeitalter des Internet findet sich nahezu auf jedem PC oder Smartphone eine Urheberrechtsverletzung. Auch Unternehmer und Selbständige tappen gelegentlich in eine Abmahnfalle. - Für wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwälte gehört der Abmahnfall daher zum Tagesgeschäft.

Selbstverständlich befassen auch wir uns mit Abmahnungen und sonstigen Streitigkeiten wegen Schutzrechtsverletzungen. In dem hier wiedergegebenen Schreiben haben wir uns bei einen relativ einfach gelagerten Sachverhalt um eine umfassende und sprachlich klare Darstellung bemüht. Dem Schreiben war auf unseren Rat hin - wie häufig in solchen Fällen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung vorausgegangen.