VERKEHRSUNFALL UND BUSSGELD

Herr Rechtsanwalt Henk beantwortet Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt alle Fragen zum Verkehrsrecht und vertritt Sie zum Beispiel im Schadensersatzprozess nach einem Verkehrsunfall oder auch gegenüber Behörden oder dem Strafgericht im Falle einer Verkehrsordnunsgwidrigkeit/-straftat.

Der Straßenverkehr - ein Lebensbereich, in dem jeder Teilnehmer schuldlos einmal in die Situation kommen kann, sich streitig mit einer anderen Partei auseinandersetzen zu müssen; auch ein Lebensbereich in dem jeder Bürger einmal gegen die gesetzlichen Regeln verstößt.

Als Rechtsanwälte sind wir allein dem Interesse unserer Mandanten verpflichtet. Das unterscheidet uns von allen anderen im „Unfallgeschäft“ tätigen Stellen.

Für unsere Mandanten oftmals mit außergewöhnlichen Belastungen (oder gar Verletzungen) verbunden, gehören verkehrsrechtliche Mandate zu unserem „Tagesgeschäft“. Wir gehören der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (www.verkehrsanwaelte.de) an.

WIE WIR ARBEITEN

Erfahrung, Routine und unsere Standards bei der Unfallabwicklung sorgen für einen sicheren, zuverlässigen Ablauf und für ein Ergebnis in Höhe des Erreichbaren. Wir bemühen uns um eine UNFALLABWICKLUNG OHNE UMWEG.

Übrigens: In der Regel entstehen Ihnen, wenn Sie uns mit der Unfallabwicklung beauftragen, auch keine Kosten.

Mit Ihrer Werkstatt kommunizieren wir über die WebAkte. Dokumente und Informationen werden über eine hochsichere Internetverbindung (SSL-Verschlüsselung) ausgetauscht. Wo es geht, nutzen wir auch für die Kommunikation mit den Haftpflichtversicherern elektronische Kanäle.

FALLSTUDIE: ALLES IM BLICK

Jeder Unfallschaden besteht aus mehreren Schadenspositionen; es können drei oder auch 23 sein. Wichtig ist, keine zu vergessen (nichts zu verschenken) und für Transparenz zu sorgen (den Überblick zu behalten). Abgesehen davon, gibt es kaum eine Position, an der sich nicht Streit entzünden könnte.

Wir arbeiten bei der Schadensermittlung mit den üblichen Standards, verwenden bei der Schadensanmeldung die hier zu sehende Übersichtstabelle und kommunizieren mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung klar und bestimmt.

FALLSTUDIE: SCHADENSREGULIERUNG MIT "TEMPO 100"

Leider geht es nicht immer so schnell wie in diesem Fall. Wenn aber alle Beteiligten Gas geben, auf Papier verzichten und der "Schaden" glatt durchläuft, lassen sich folgende Erledigungszeiten erreichen:

4.10. Unfalltag
8.10. Schadengutachten liegt vor
16.10. Eingang des Falls über Webakte bei uns
17.10. bis 22.10. Reparaturzeit
23.10. Datum Reparaturrechnung der Werkstatt
23.10. Schadensanmeldung bei Versicherng
27.10. Schadensabrechung Reparaturkosten an Versicherung
28.10. Regulierungsschreiben der Versicherung geht ein
29.10. Zahlung der Versicherung
31.10. Weiterleitung Zahlung an Werkstatt

Zweieinhalb Wochen nach dem Unfall ist der Schaden repariert. Die Rechnung der Werkstatt ist eine Woche nach Rechnungsdatum ausgeglichen. Und wir konnten unsere Akte innerhalb von zwei Wochen abschließen.

Sicherlich geht es auch noch schneller. Hier hat aber kein Beteiligter länger als zwei Wochen auf etwas gewartet. Gut für Alle!