STRAFVERTEIDIGUNG

Wird Ihnen vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, raten wir Ihnen, möglichst frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir besprechen mit Ihnen den Verfahrensablauf, helfen Ihnen bei Ihrer Aussage bei der Polizei und vertreten Sie während der Hauptverhandlung. Sie haben einen Anspruch auf ein faires Verfahren und diesen Anspruch setzen wir für Sie durch.

Es muss nicht immer zu einer Anklage mit anschließender Hauptverhandlung kommen. Gerade bei kleineren Delikten kann eine Einstellung des Strafverfahrens oft durch frühzeitige professionelle Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft erreicht werden - in diesem Fall sind Sie nicht vorbestraft. Warten Sie nicht, bis die Anklage erhoben wird, sondern informieren Sie uns frühzeitig.

Dass wir Opfer und Täter vertreten, ist kein Widerspruch, denn das Strafrecht selbst versucht die beiden völlig unterschiedlichen Interessenlagen nach einer Straftat in Einklang zu bringen. Es versteht sich aber von selbst, dass im konkreten Fall immer nur ausschließlich das Opfer oder der Täter von uns vertreten bzw. verteidigt wird.

Wir weisen darauf hin, dass wir bei Straftaten mit einem politisch rechtsextremen (neonationalsozialistischen) Hintergrund keine Strafverteidigung übernehmen.