STEUERN UND BETRIEB

Steuerrecht ist abschreckend. Die Steuergesetze sind lang, unübersichtlich und unsystematisch. Sie operieren mit farblosen Begriffen, ändern sich ständig, werden dadurch aber nicht besser oder gar gerechter.

Dem Gesetzgeber gelingt - verfangen in vermeintlichen Sachzwängen und trotz gegenteiliger Absicht - keine grundlegende Reform. Die Komplexität des Steuersystem hat nicht trotz, sondern durch die Vielzahl von Änderungen zugenommen

Niemand zahlt gerne Steuern. Ärgerlicher noch als dieses notwendige „Übel“ ist der Streit mit dem Finanzamt. Sei es, weil steuerlich relevanten Sachverhalte nicht so berücksichtig wurden, wie es den eigenen Vorstellungen und Planungen entsprach, sei es, daß das Finanzamt „von Amts wegen“ eine Prüfung vornimmt oder Ermittlungen anstellt.

Wir helfen Ihnen - gegebenenfalls in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater - im Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren und verteidigen Sie im Steuerstrafverfahren.

Herr Rechtsanwalt Henk hat den theoretischen Teil der Qualifikation „Fachanwalt für Steuerrecht“ absolviert und bildet sich seitdem regelmäßig im Steuerrecht fort.