PRIVATINSOLVENZ / VERBRAUCHERINSOLVENZ

Mehr und mehr Privatleute geraten in unentrinnbare finanzielle Schwierigkeiten. Ob verursacht durch einen Schicksalsschlag oder durch fahrlässige Unerfahrenheit: Oftmals bildet ein Insolvenzverfahren den einzigen Ausweg mit der Perspektive, in einigen Jahren noch einmal bei „Null“ anfangen zu können.

Wir begleiten Sie in einem solchen Verfahren, übernehmen insbesondere den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern und erteilen eine entsprechende Bescheinigung. Den notwendigen Schriftverkehr mit Gläubigern und Gericht wickeln wir - mit der Erfahrung aus einer Vielzahl von Schuldenbereinigungsverfahren - ab und helfen Ihnen so aus der Schuldenfalle heraus.


VORTEILE DER PRIVATINSOLVENZ

Niemand geht ohne Not in die Insolvenz. Werbung für das Privatinsolvenzverfahren zu machen, wäre daher verfehlt und auch rechtspolitisch fragwürdig? Allerdings wissen die Betroffenen zumeist nicht, dass

  • das Privatinsolvenzverfahren durch die Wohlverhaltenszeit zwar recht lange dauert, in der Regel aber ohne größere Problem durchlaufen wird;
  • durch den Entschluss zur Insolvenz der finanzielle Spielraum für den Schuldner oftmals größer wird, also mehr Geld zur Verfügung steht;
  • sich durch die Insolvenz in den meisten Fällen keine wesentlichen Einschränkungen bei der Lebensführung ergeben;
  • private (selbsternannte) Schuldnerberater für die Begleitung im Verfahren oft mehr Geld verlangen als seriöse Rechtsanwaltskanzleien.

WIE WIR ARBEITEN?

Im ersten Beratungsgespräch geht es auf der Grundlage Ihrer individuellen Situation zunächst um die Frage, ob eine Insolvenz noch abgewendet werden kann. Besteht die Möglichkeit einer Einigung mit den Gläubigern? Lassen sich Mittel und Wege für einen "echten Schuldenbereinigungsversuch" finden? Zu einer Insolvenz raten wir nur in einer wirklich ausweglosen Überschuldungslage.

Wir erläutern Ihnen dann in allgemeiner Form anhand einer Präsentation den Ablauf und die Vor- und Nachteile des Insolvenzverfahrens. Es geht dabei auch um die Regeln, die von Ihnen in der Wohlverhaltenphase einzuhalten sind und um die Kosten?


FALLSTUDIE: "DOCH KEINE INSOLVENZ"

Unser Mandant kam mit dem festen Vorsatz "Insolvenz machen" zu wollen, da er nach der Trennung von seiner Ehefrau überall Schulden gemacht habe und seine finanziellen Verhältnisse nicht mehr überblicke. Bei näherer Untersuchung haben wir tatsächlich eine chaotische Überschuldungssituation mit einer Vielzahl von Kleingläubigern festgestellt - typische Ausgangslage für die Privatinsolvenz.

Hier erklärte sich jedoch der Arbeitgeber unseres Mandanten zur Hilfe bereit. Es wurde ein Arbeitgeberdarlehen gewährt. Wir haben den Darlehensvertrag - ergänzt um einige recht ungewöhnliche "Spielregeln" für den Mandanten - erstellt und die weitere Abwicklung übernommen. Dabei konnte nahezu alle Gläubiger zu einem Forderungsverzicht bzw. Teilverzicht gebracht werden.

Ein ungewöhnlicher, leider seltener Fall, bei dem es am Ende für den Mandanten hieß: "Doch keine Insolvenz!"


INSOLVENZANTRAG

Sie können sich hier den Insolvenzantrag herunterladen. Den Antrag füllen wir für sie aus; Sie müssen ihn zu gegebener Zeit unterschreiben. Daher sollten Sie den Antrag durchlesen und sich gegebenenfalls Fragen und Anmerkungen dazu notieren.