Opferrechte und Nebenklage

Die Vertretung von Opfern einer Straftat und ihre Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüche gegen den Täter, gegen den Staat oder andere Institutionen bilden den Interessenschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Sauer.  Sie ist als "Zertifizierte Opferanwältin WEISSER RING" anerkannt und arbeitet eng zusammen mit dem Weißen Ring e.V., Frauen helfen Frauen e.V. Siegen und der Beratungsstelle Mädchen in Not VAKS e.V. Kreuztal. Ein Kontakt kann bei Bedarf jederzeit hergestellt werden.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen wir an Ihrer Seite. Wir nehmen uns viel Zeit um Ihnen zuzuhören und sämtliche juristischen Fragen zu klären. Gerne unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit der Polizei und bei Ihrer Aussage. Nicht jede Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen den Täter einzustellen, ist richtig und muss von Ihnen akzeptiert werden - hier helfen wir Ihnen.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Opfer Angst vor der Strafverhandlung haben. Wir versuchen alles, um Ihnen diese Angst zu nehmen oder sie zumindest kleiner zu machen. Wir besprechen mit Ihnen intensiv den Verfahrensablauf und wenn Sie wünschen, kommen wir als Ihr Zeugenbeistand mit zu der Verhandlung und geben Ihnen bei Ihr Zeugenaussage Sicherheit. Natürlich vertreten wir Sie als Nebenkläger auch aktiv im Strafverfahren - auch dann, wenn Sie selbst nicht während der gesamten mündlichen Verhandlung vor Ort sein wollen/können, sind wir da und setzten uns für Ihre Rechte ein.

Sie haben in der Regel Schadensersatzansprüche zumindest gegen den Täter, je nach Tat aber auch gegen den Staat. Wir prüfen diese Ansprüche und suchen den für Sie besten Weg, diese durchzusetzen - z.B. gegen den Täter schon im Rahmen des Strafverfahrens, damit Sie dem Täter nicht noch einmal in einem zivilrechtlichen Verfahren gegenübertreten müssen. Hier beraten wir Sie gerne.

Sie haben als Opfer einer Straftat viele Rechte und wie raten Ihnen, sich diesbezüglich umfassend beraten zu lassen. Vieles kann, nichts muss - aktiv zu werden, kann Ihnen helfen, mit den Geschehnissen umzugehen. Wir lassen Sie hier nicht alleine.

Dass wir grundsätzlich Opfer und Täter vertreten, ist kein Widerspruch, denn das Strafrecht selbst versucht die beiden völlig unterschiedlichen Interessenlagen in Einklang zu bringen. Es versteht sich aber von selbst, dass im konkreten Fall immer nur ausschließlich das Opfer oder der Täter von uns vertreten bzw. verteidigt wird.

Und was ist mit den Kosten?

Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen. Sie müssen keine Angst vor überraschenden Kosten haben. Die meisten Rechtsschutzsversicherer übernhemen die anfallendens Kosten. Gerne fragen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach. Sie können sich auch an den Weißen Ring e.V. wenden um von dort einen Beratungsscheck zu erhalten, der die Kosten für die Erstberatung abdeckt. Auf Antrag übernimmt der Weiße Ring e.V. unter Umständen auch die Kosten für eine weitere Vertretung. Bei einigen Straftaten - wie z.B. den meisten Sexualdelikten, Mord und Totschlag - übernimmt die Staatskasse die Kosten Ihrer Vertretung. Dies klären wir für Sie. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit Beratungshilfe- und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen. In jedem Fall - insbesondere dann, wenn Sie Selbstzahler sind, sprechen wir gleich zu Beginn über die Kosten, die entstehen. Sie können in jedem Stadium des Verfahrens entscheiden, wie viel Geld Sie investieren möchten.