FORDERUNGSEINZUG (INKASSO) UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Wer Gläubiger einer Forderung ist, will am Ende Geld sehen. Das oft mühsam erstrittene Urteil ist nur etwas wert, wenn der Schuldner schließlich auch zahlt (zahlen kann). Das Verfahren soll mit einem Scheck des Anwalts beschlossen werden und nicht mit seiner Rechnung.
Für unsere Mandanten übernehmen wir nach Abschluß des streitigen Verfahrens auch die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren. Dazu sprechen wir zunächst eine Empfehlung aus, wie am effektivsten vollstreckt werden sollte, und setzen die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen durch entsprechende Anträge um.
Darüber hinaus wickeln wir für unsere Unternehmermandanten das streitige Forderungsinkasso ab, kümmern uns also darum, wie sie zu ihrem Geld kommen. Gerade bei kleineren Unternehmen lohnt es sich, sich auf das zu konzentrieren, was man am besten kann und unangenehme Dinge abzugeben. Wenn Sie keine Lust und Zeit haben, sich mit säumigen Schuldnern herumzuärgern, machen wir das gerne für Sie. Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket: Wir mahnen außergerichtlich, wie beantragen einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, wir streiten im Verfahren vor Gericht, wir beauftragen den Gerichtsvollzieher und legen ein Forderungskonto an, in dem die eingehenden Beträge verbucht werden - so behalten wir für Sie den aktuellen Schuldenstand immer im Blick.
Zwei unserer Mitarbeiterinnen sind ausschließlich mit dem Forderungseinzug und der Zwangsvollstreckung befasst. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Zwangsvollstreckung jederzeit zur Verfügung.
Zur Beschaffung von Schuldnerinformationen bedienen wir uns kommerzieller und öffentlicher Datenbanken und nutzen unsere Erfahrung im Vollstreckungsrecht zur weitgehenden Kostenschonung. Wir arbeiten - ebenso wie einige unsere Mandanten - mit dem örtlichen Verein Creditreform (www.creditreform.de) zusammen, mit dem wir als Vertragskanzlei seit vielen Jahren verbunden sind.