Was Anwälte häufig gefragt werden (FAQ)
IHR FALL
ANWALT UND MANDANT
RECHTSANWALTSVERGÜTUNG
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
ABC der wichtigsten Ausschlüsse:
Bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen hilft Ihnen Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie haben über diese Versicherung passiven Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung selbst tritt in solchen Fällen nicht ein, damit es keinen doppelten Versicherungsschutz gibt.Anwaltswechsel: Die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nur einen Anwalt.
Aussichtslosigkeit: Auch die Rechtsschutzversicherung weiß natürlich nicht, wie eine Sache ausgeht. Bei von vornherein aussichtlosen Angelegenheiten oder querulatorischem Verhalten muß sie aber nicht mitmachen.
Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht, ausgeschlossen. Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt), Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler), Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung), Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse).
Beratung: Versicherungstechnisch liegt ein "Fall" erst vor, wenn Sie oder jemand anderes gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat oder haben soll. Die vorsorgliche Rechtsberatung - bspw. bei einem Vertrag oder Testament - ist kein Fall und daher nicht versichert.
Missbrauch eigenen Rechttschutzversicherung: Wer seine Versicherung mißbrauchen will, bekommt keine Deckung.
Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer: Auch dafür gibt es - aus naheliegenden Gründen - keinen Kostenschutz.
Vergleich: Endet eine Auseinandersetzung mit einem Vergleich, dann trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in Höhe der Vergleichsquote. Wenn also der Gegner auf 80% seiner Position verzichtet, Sie also überwiegend Erfolg haben wird Ihre Rechtsschutzversicherung nur 20% der Kosten tragen (80% muß der Gegner tragen). Eine Kostenregelung inseitig zu Lasten der eigenen Versicherung funktioniert also in der Regel nicht.
Vorsatztat: In der Regel sind entsprechende Fälle nicht gedeckt.
Nicht erfüllte Wartezeit: Die meisten Versicherungsverträge sehen eine 3-monatige Wartezeit vor. Bei Rechtsschutzfällen, die in dieser Zeit oder in der Zeit vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen.