Was Anwälte häufig gefragt werden (FAQ)

IHR FALL

Wie hoch ist in einem Prozeß das Kostenrisiko?
Sach- und Kostenrisiko gehören zusammen. Vor Klageerhebung werden wir beides mit Ihnen erörtern. Nur so können Sie vernünftig abschätzen, ob der Rechtsstreit sich für Sie "lohnt". Wenn Sie das Prozeßkostenrisiko selbst berechnen wollen: Im Internet gibt es unter www.der-prozesskostenrechner.de ein Berechnungsprogramm, das wir auch gerne verwenden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie das Kostenrisiko außer Betracht lassen.
Wie geht die Sache aus?
Die Juristerei ist keine Mathematik. Das Ergebnis eines Verfahrens oder Rechtsstreits läßt sich nur in den wenigsten Fällen wirklich vorhersehen. Wir beantworten die Frage nach dem Ausgang einer Sache daher entweder mit Erfahrungswerten (Wie gehen solche Sachen typischerweise aus?) oder einer Risikobetrachtung (Was kann bestenfalls herauskommen? Womit müssen Sie schlimmstenfalls rechnen? Mit welcher Wahrscheinlichkeit treten dies beiden Extrema ein?). Das ist kein Ausweichen. Mit falschen Hoffnungen ist Ihnen ja nicht geholfen.
Welche Chancen habe ich?
Anders als das Ergebnis eines Verfahrens oder Rechtsstreits lassen sich Chancen und Risiken in vielen Fällen relativ gut abschätzen. Zahlreiche Unwägbarkeiten gibt es dennoch: etwa eine Beweisaufnahme mit Sachverständigen oder Zeugen, Auslegungs- und sonstige Entscheidungsspielräume des Gerichts. Wichtig und berechtigt ist die Frage nach den Chancen allemal.
Muß ich mit meinem Fall zum Fachanwalt/Spezialisten?
Nicht für jedes Rechtsgebiet gibt es Fachanwälte. Wo es sie gibt, arbeiten Fachanwälte auf ihrem Fachgebiet besonders kenntnisreich und erfahren. Nicht ersetzen kann die Fachanwaltsqualifikation: saubere juristische Arbeit, Zuhören und Verstehen, Zuverlässigkeit, Nähe und Vertrauen, Engagement und Einsatz. Diese Faktoren sind wichtiger als Spezialkenntnisse. Übrigens werden wir Ihnen einen Spezialisten empfehlen, wenn Ihr Fall es erfordert und unsere Kenntnisse für eine optimale Fallbearbeitung nicht ausreichen.
Muß ich überhaupt zum Anwalt?
Diese Frage läßt sich besser themenbezogen (siehe unter Arbeitgebiete) und kaum pauschal beantworten. Es gibt aber eine einfache Lösung: Wenn Sie unschlüssig sind, ob eine anwaltliche Beratung oder Vertretung erforderlich ist, lassen Sie sich vorab die Vor- und Nachteile einschließlich des Kostenrisikos erläutern. Wir werden Ihnen auch diese Vorfragen unbefangen beantworten. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht: mit oder ohne Anwalt.
Gibt es Alternativen zur anwaltlichen Vertretung?
Bisweilen kümmern sich auch Steuerberater, Banker oder Versicherungsverteter um die Rechtsangelegenheiten Ihrer Kunden, oftmals im Rahmen von Gefälligkeiten und als „ghostwriter“. Auch wenn hierbei das Rechtsberatungsgesetz beachtet wird: Wir halten davon nichts! Auch wenn nichts schlimmes passiert (z.B. Fristversäumnis, falsche Erklärung abgegebn), kommen Sie in der Regel so nicht weiter. Hartnäckigen Gegner reagieren erst auf ein Anwaltsschreiben. Viele Sachen landen dann am Ende doch da, wo sie von Anfang an hingehörten: beim Anwalt!

ANWALT UND MANDANT

Kann ich den Anwalt wechseln?
Ja, das ist jederzeit möglich. Der Dienstvertrag mit dem Anwalt ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Bei einem Anwaltswechsel können sich aber Folgeprobleme ergeben, beispielsweise wegen laufender Fristen, entstandener Gebühren und fehlender. Ein Anwaltswechsel sollte daher gut überlegt sein.
Kann ich mir bei einem anderen Anwalt eine „zweite Meinung“ einholen?
Das ist unüblich, aber grundsätzlich möglich. Sie sollten zunächst mit Ihrem "Anwalt erster Wahl“ besprechen, was Sie vorhaben. Auch mit dem zweitbeauftragten Anwalt müssen Sie offen besprechen, daß es nur um seine „zweite Meinung“ geht.
Kann der Anwalt auch zu mir kommen?
Bei gegebenem Anlaß (z.B. Krankenhausaufenthalt) – kein Problem. Fragen Sie danach!
Wie schnell arbeiten Rechtsanwälte?
Eine pauschale Antwort verbietet sich hier natürlich. Rechtsanwälte können jedenfalls nicht schneller sein, als die Stellen, mit denen sie zusammenarbeiten: Gerichte, Justizbehörden und andere öffentliche Stellen werden oftmals gezwungen sein, Entscheidungen nicht übers Knie zu brechen, Dritte zu beteiligen und Verfahrensregeln einzuhalten. Das alles kann Zeit kosten. Zögern Sie nicht, uns mitzuteilen, wie lange Ihre Zeitvorstellungen zur Erledigung einzelner Verfahrensschritte oder des Gesamtverfahrens sind.
Kann mir jemand einen Anwalt vorschreiben?
Nein, niemand kann Ihnen vorschreiben, wen Sie mit Ihrem Fall beauftragen, auch Ihre Rechtsschutzversicherung nicht. Sie sollten vorsichtig sein, wenn jemand Ihnen einen - seinen! - „Partneranwalt“ vorschlägt, erst recht, wenn dieser Kollege sich dadurch auszeichnet, besonders günstig zu arbeiten - günstig für wen?.
Kann ich meinem Anwalt (ver)trauen?
Rechtsanwälte sind ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Anwalt ist dazu da und von Rechts wegen verpflichtet, allein Ihre Interessen zu vertreten. Er steht immer auf Ihrer Seite. Andernfalls macht er sich strafbar und riskiert berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug seiner Zulassung. Gegenfrage: Wenn Sie – angesichts dieser Sanktionen - Ihrem Anwalt nicht vertrauen können – wem dann?
Muß ich überhaupt zum Anwalt?
Diese Frage läßt sich besser themenbezogen (siehe unter Arbeitgebiete) und kaum pauschal beantworten. Es gibt aber eine einfache Lösung: Wenn Sie unschlüssig sind, ob eine anwaltliche Beratung oder Vertretung erforderlich ist, lassen Sie sich vorab die Vor- und Nachteile einschließlich des Kostenrisikos erläutern. Wir werden Ihnen auch diese Vorfragen unbefangen beantworten. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht: mit oder ohne Anwalt.
Gibt es Alternativen zur anwaltlichen Vertretung?
Bisweilen kümmern sich auch Steuerberater, Banker oder Versicherungsverteter um die Rechtsangelegenheiten Ihrer Kunden, oftmals im Rahmen von Gefälligkeiten und als „ghostwriter“. Auch wenn hierbei das Rechtsberatungsgesetz beachtet wird: Wir halten davon nichts! Auch wenn nichts schlimmes passiert (z.B. Fristversäumnis, falsche Erklärung abgegebn), kommen Sie in der Regel so nicht weiter. Hartnäckigen Gegner reagieren erst auf ein Anwaltsschreiben. Viele Sachen landen dann am Ende doch da, wo sie von Anfang an hingehörten: beim Anwalt!

RECHTSANWALTSVERGÜTUNG

Ist die telefonische Beratung kostenlos?
Eine falsch gestellte Frage: Ein anwaltliches Beratungsgespräch dauert in der Regel mindestens eine halbe Stunde. Es werden Unterlagen, Informationen und Eindrücke ausgetauscht. Über das Telefon ist dies in der Regel nicht möglich. Daher verweisen wir im Rahmen eines telefonischen Vorgesprächs meistens auf den Beratungstermin. Dort wird dann auch über die Kosten gesprochen.
Kostet es schon Geld, wenn ich nur beim Anwalt anrufe?
Nein und ja: Ein telefonisches Vorgespräch ist - bei uns jedenfalls - kostenlos. Bei einer umfangreicheren telefonischen Beratung oder im Rahmen eines - vorher mit Ihnen vereinbarten - Zeithonorars wird eine Beratungsgebühr anfallen.
Kostet schon die anwaltliche Beratung etwas?
Rechtsanwälte können für die Beratung und die Vertretung Ihrer Mandanten eine Vergütung beanspruchen. Beratung ist das interne Gespräch mit dem Mandanten. Vertretung ist das Tätigwerden des Anwalts gegenüber Dritten (Gegner, Behörde, Gericht oder sonstige). Kommt es dazu nicht, sind Beratungsleistungen nicht kostenlos. Und: Die anwaltliche Beratung kostet weniger als Sie denken. Richtig teuer kann es sein, sich gar nicht beraten zu lassen oder auf die falschen Ratgeber zu hören.
Welche Kosten entstehen bei der anwaltlichen Beratung?
Ihr Anwalt wird (muß sogar) mit Ihnen eine Vereinbarung über die Beratungsgebühr treffen. In der Regel wird ein Zeithonorar oder eine vom Gegenstandswert abhängige Gebühr vereinbart. Fragen Sie nach den Kosten!
Wie hoch ist in einem Prozeß das Kostenrisiko?
Sach- und Kostenrisiko gehören zusammen. Vor Klageerhebung werden wir beides mit Ihnen erörtern. Nur so können Sie vernünftig abschätzen, ob der Rechtsstreit sich für Sie "lohnt". Wenn Sie das Prozeßkostenrisiko selbst berechnen wollen: Im Internet gibt es unter www.der-prozesskostenrechner.de ein Berechnungsprogramm, das wir auch gerne verwenden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie das Kostenrisiko außer Betracht lassen.
Kann ich Beratungshilfe bekommen?
Sie müssen dazu einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Das Amtsgericht erteilt Ihnen dann einen Beratungshilfe-Berechtigungsschein. Wenn Sie uns den vorlegen und den Eigenanteil (15 €) bezahlt haben, können wir eine Beratungshilfe-Gebühr mit der Justizkasse abrechnen, sodass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen. Ob Sie Beratungshilfe bekommen entscheidet aber das Amtsgericht.
Wovon hängt ab, ob ich Beratungshilfe bekomme?
In erster Linie von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sie müssen dazu in dem Beratungshilfe-Antrag Angaben machen. Den Antrag finden Sie hier unter Formulare. Sie müssen bei Antragstellung auch angeben, wofür Beratungshilfe beantragt wird. Wenn es fallbezogene Schwierigkeiten mit dem Amtsgericht gibt, sprechen Sie uns bitte an.
Kann ich einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen?
Nur in den Fällen, in denen eine professionelle Verteidigung notwendig ist ("notwendige Verteidigung"), wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Es sind schwerwiegende Fälle, in denen es beispielsweise um Untersuchungshaft und den Vorwurf eines Verbrechens geht. Für "Allerweltsdelikte" und "kleine Fische" gibt es keine Pflichtverteidigung.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Zu Beginn des Mandats stellen wir Ihrer Versicherung diese Frage - man nennt das "Deckungsanfrage". Die Versicherung entscheidet sie auf der Grundlage der Versicherungsbedingungen und des mit Ihnen vereinbarten Deckungsumfangs (zB. Vertragsrechtsschutz, Mietrechtsschutz o.ä.), ob Ihr Fall unter den Schutz der Versicherung fällt. Wenn ja, bekommen wir eine Deckungszusage. Wenn nein, kann es sich lohnen, die Entscheidung der Versicherung nocheinmal von uns überprüfen zu lassen..
Die Rechtsschutzversicherung empfielt eine andere Kanzlei - was jetzt?
Kein Problem, denn Sie wählen den Anwalt aus und nicht Ihre Versicherung. Nachteile dürfen Ihnen dadurch nicht entstehen.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht?

ABC der wichtigsten Ausschlüsse:

Bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen hilft Ihnen Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie haben über diese Versicherung passiven Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung selbst tritt in solchen Fällen nicht ein, damit es keinen doppelten Versicherungsschutz gibt.

Anwaltswechsel: Die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nur einen Anwalt.

Aussichtslosigkeit: Auch die Rechtsschutzversicherung weiß natürlich nicht, wie eine Sache ausgeht. Bei von vornherein aussichtlosen Angelegenheiten oder querulatorischem Verhalten muß sie aber nicht mitmachen.

Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht, ausgeschlossen. Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt), Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler), Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung), Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse).

Beratung: Versicherungstechnisch liegt ein "Fall" erst vor, wenn Sie oder jemand anderes gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat oder haben soll. Die vorsorgliche Rechtsberatung - bspw. bei einem Vertrag oder Testament - ist kein Fall und daher nicht versichert.

Missbrauch eigenen Rechttschutzversicherung: Wer seine Versicherung mißbrauchen will, bekommt keine Deckung.

Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer: Auch dafür gibt es - aus naheliegenden Gründen - keinen Kostenschutz.

Vergleich: Endet eine Auseinandersetzung mit einem Vergleich, dann trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in Höhe der Vergleichsquote. Wenn also der Gegner auf 80% seiner Position verzichtet, Sie also überwiegend Erfolg haben wird Ihre Rechtsschutzversicherung nur 20% der Kosten tragen (80% muß der Gegner tragen). Eine Kostenregelung inseitig zu Lasten der eigenen Versicherung funktioniert also in der Regel nicht.

Vorsatztat: In der Regel sind entsprechende Fälle nicht gedeckt.

Nicht erfüllte Wartezeit: Die meisten Versicherungsverträge sehen eine 3-monatige Wartezeit vor. Bei Rechtsschutzfällen, die in dieser Zeit oder in der Zeit vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen.

Kann die Rechtsschutzversicherung Probleme machen?
Wie jede Versicherung hilft Ihnen auch die Rechtsschutzversicherng (anders als es Ihnen die Werbung weismachen will) nicht in jedem Fall. Probleme kann es in zeitlicher und in sachlicher Hinsicht geben: Wenn etwa ab Versicherungsbeginn noch nicht die Wartezeit abgelaufen ist oder der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist, als die Versicherung noch gar nicht bestand, wird sie nicht zahlen. Auch in der Sache gibt es Einschränkungen, die mit dem Leistungsumfang (Leistungsausschlüsse) oder mit der Kostenhöhe und -systemati zu tun haben.
Wer kümmert sich um die Deckungsanfrage?
Rechtlich gesehen, ist es nicht Teil des Anwaltsauftrages, für Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung zu sorgen. Wir machen es trotzdem gerne für Sie. Wenn Sie das schon in die Hand genommen haben, umso besser.