RECHTSBERATUNG FÜR ADAC-MITGLIEDER

Herr Rechtsanwalt Henk ist Vertragsanwalt des ADAC. Als Mitglied des ADAC haben Sie die Möglichkeit, sich zu allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen, bei uns beraten zu lassen.

Es entstehen Ihnen für die erste mündliche Rechtsberatung keine Kosten. Falls wir über die Beratung hinaus für Sie tätig werden (z.B. Schriftwechsel mit Versicherungen, Verhandlungen mit einem Autohändler, Anforderung von Ermittlungsakten, Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen, Prozeßführung) fallen hierfür die gesetzlichen Anwaltsgebühren an.

Haben Sie beim ADAC auch eine Rechtsschutzversicherung? Oder haben Sie eine andere Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz? Dann sind die weiteren Kosten hiervon gedeckt. Wir übernehmen gerne für Sie die Deckungsanfrage. Ausnahmsweise kann der ADAC für Musterprozesse ganz oder teilweise die Kosten übernehmen, wenn die Sache von grundsätzlicher rechtlicher Bedeutung für alle ADAC-Mitglieder oder Kraftfahrer ist.

Bitte bringen Sie zum Beratungstermin Ihren Mitgliedsausweis mit. Eine rein telefonische Rechtsberatung ist vom ADAC nicht vorgesehen.