Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, vertreten wir Sie als Nebenkläger vor Gericht und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Täter.
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, nehmen wir Ihre prozessualen Rechte bereits während des Ermittlungsverfahrens für Sie wahr und verteidigen Sie vor Gericht. Bei kleineren, bereits aufgeklärten Delikten, bei denen das Verfahren oftmals bereits im Vorfeld einer Anklage durch Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gericht erledigt werden kann, setzen wir uns direkt für Sie ein.
Bei umfangreichen Strafverfahren nehmen wir uns - ob für Täter oder Opfer - die Zeit, die nötig ist, um das gesamte Ermittlungsergebnis, den gesamten Geschehensablauf einschließlich seiner Hintergründe zu erfassen.
Bei Straftaten mit einem politisch rechtsextremen (neonationalsozialistischen) Hintergrund übernehmen wir keine Strafverteidigung.